Eine Aufnahme erfolgt auf Grundlage des § 19 SGB VIII.
Wir machen es uns zum Ziel, die Mütter und Väter zu befähigen, Verantwortung für sich und ihre Kinder zu übernehmen –
indem sie die Grundlagen für ein selbstständiges Zusammenleben mit ihren Kindern lernen, ein stabiles und verlässliches
Familienkonstrukt entwickeln und erfahren, wie sie aktiv Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten auf ihr Leben nehmen können.
Es besteht die Möglichkeit, sechs Mütter oder Väter mit ihren Kindern aufzunehmen.
Nach Prüfung kann auch eine Aufnahme von Mutter, Vater und Kind gemeinsam erfolgen.
In der pädagogisch-therapeutischen Beziehungsarbeit mit den Klientinnen und Klienten geht es dabei
nicht nur um die Mutter- oder Vaterrolle. Auch die Nachreifung in der eigenen Persönlichkeit und Struktur,
sowie die Förderung von Kompetenzen zur Beziehungsgestaltung, Emotionsverarbeitung, Konfliktlösung und
Selbstmanagement stehen im Mittelpunkt. Dies geschieht in einem ganzheitlichen, systemischen Ansatz.
Viele der jungen Mütter und Väter stammen selbst aus bindungsgestörten Systemen.
Häufig soll die eigene Schwangerschaft den ungestillten Wunsch nach Anbindung, Gebrauchtwerden und
Geliebtsein erfüllen. Die Basiskompetenzen, zeitgerecht, adäquat und zuverlässig auf die Bedürfnisse
des Kindes einzugehen – was die Grundlage für eine sichere Bindung bildet – sind dabei oft nur rudimentär
ausgeprägt und bedürfen gezielter Förderung.
Dies wird über das zugrunde liegende therapeutische Konzept, die
systemische Grundhaltung („Hilf mir, es selbst zu tun“)
sowie den abgestimmten Betreuungsschlüssel ermöglicht.
